Tanzschulen
Subnavigation
Vorstellung der Berufsgruppe
Die regelmäßige und gewerbsmäßige Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Betrieb einer Tanzschule) wird gem. § 8 NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt. Der Betrieb "Tanzschule" zählt zu den bewilligungspflichtigen Veranstaltungen. Bewilligungen sind für das gesamte Bundesland zu erteilen und dürfen nur in einer genehmigten Betriebsstätte ausgeübt werden.
Gesellschaftstänze sind jene Tänze, die zum Zwecke der geselligen Unterhaltung in Übung stehen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die zB auf Bällen, in Diskotheken, oder auch anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen Publikum getanzt werden.
Berufsgruppensprecher
Tanzschule
Obmannstv. KommR Heinrich Schmid


