Sonstige Berufszweige
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Vorstellung der Berufsgruppe
Anbieten persönlicher Dienste, Begleitagenturen, Modellagentur, Kinderbetreuung
- Anbieten persönlicher Dienste
Beim Anbieten Persönlicher Dienste bzw. Dienstleistungen handelt es sich im Regelfall um einfache Tätigkeiten, die vorwiegend von Hand ausgeführt werden und eine geringe Ausstattung an Betriebsmittel bzw. Betriebseinrichtungen aufweisen (z.B.: Gepäckträger, Garderobiere, etc.).
Freies Gewerbe - Begleitagenturen
Die Tätigkeit einer Begleitagentur ist die Vermittlung von Werkverträgen.
Die Ausübung des Gewerbes einer Beleitagentur besteht darin, dass jemand (Vermittler) einem anderen (Auftraggeber, Kunde) auf dessen Wunsch eine selbstständige Begleitperson ausschließlich für eine gesellschaftliche Begleitung vermittelt.
Der Vermittler befindet sich in zwei verschiedenen Vertragsverhältnissen, einerseits zum Auftraggeber (Kunde) und andererseits zur Begleitperson.
Freies Gewerbe
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Modellagentur
Die Tätigkeit einer Modellagentur ist die Vermittlung von Werkverträgen für selbstständige Modelle für Film-, Foto- und Werbezwecke. Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn das Modell selbstständig tätig ist, weisungsfrei handelt, sich selbst zur Steuer anmeldet und sich selbst sozialversichert.
Für Dienstnehmer in Modellagenturen gibt es keinen Kollektivvertrag, es gelten daher die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Modelle benötigen keine Gewerbeberechtigung.
Freies Gewerbe -
Kinderbetreuung
Gewerblich ausgeübt werden können:
- Babysitting (selbständige, aushilfsweise (d.h. kurzfristige) durchgeführte Beaufsichtigung und physische Betreuung von Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter (0-3 Jahre) ohne erzieherisches Ziel.)
- Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung eines erzieherischen Zieles, wobei es sich um eine kurzfristige Betreuung handeln muss bei der es um eine bloße „Beschäftigung“ der Kinder geht (z.B. Gästekindergarten).
Sowohl „Babysitting“ als auch „Beaufsichtigen von Kindern ohne Verfolgung eines erzieherischen Zieles“ sind freie Gewerbe. Es bedarf lediglich einer Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

