Vermittlung von Dienst- und Werkverträgen
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Vorstellung der Berufsgruppe
Die Begriffe Künstlervermittlung, Künstleragentur, Künstlermanagement werden gleichzeitig für die gesamte berufliche Tätigkeit verwendet.
Der Künstlervermittler als freies Gewerbe darf selbständige Künstler zu selbständigen künstlerischen Tätigkeiten vermitteln, d.h. es wird zwischen Künstler und Veranstalter (Auftraggeber) ein Werkvertrag abgeschlossen.
Die Künstlervermittlung als reglementiertes Gewerbe wird durch § 94 Abs. 1 bzw. § 97 Gewerbeordnung über die Bestimmungen der Arbeitsvermittlung geregelt. Demnach ist die Zusammenführung von Arbeitssuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses ein reglementiertes Gewerbe.
Der Künstlervermittler darf Künstler zu unselbständigen künstlerischen Tätigkeiten vermitteln.

