Solarien
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Vorstellung der Berufsgruppe
Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe dar. Dies bedeutet lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Dabei sind die Bestimmungen nach der Solarienverordnung zu erfüllen. Solarien sind Einrichtungen für künstliche Sonnenbäder unter Verwendung von UV-Bestrahlungsgeräten.
UV-Bestrahlungsgeräte sind Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolettstrahlen für nichtmedizinische Zwecke. Über die Nutzung der ultravioletten Sonnenstrahlen finden sich Hinweise in allen Kulturen. Von der Heliotherapie über Fototherapie in weiterer Folge der selektiven Ultraviolett-Therapie bis zur modernen Besonnungstechnologie führt ein reichhaltiges Erfahrungs- und Entwicklungsspektrum. Bei Anwendung der künstlichen Besonnung ist eine weitreichende Kenntnis der gesamten Wirkungsweise der Bestrahlung erforderlich um die bekannten positiven Wirkungen zur erzielen und mögliche negative Wirkungen zu vermeiden.
Achtung: Bei Vertragsabschluss (Kauf, Miete) ist sicherzustellen, dass die Anforderungen der Solarienverordnung erfüllt werden und darüber die entsprechenden Unterlagen vom Händler oder Hersteller erbracht werden. Die nachträgliche Erbringung der Gutachten und Messprotokolle durch autorisierte Anstalten wird für den Betreiber sehr kostspielig. Die Verträge sollen unter der Bedingung einer positiv erfolgten behördlichen Genehmigung abgeschlossen werden. Weiters zu beachten ist das ab 1. September 2010 gültige Benutzungsverbot für Unter-18-Jährige.

