Sport und Fitness
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Vorstellung der Berufsgruppe
- Sportbetriebe
Bei Sportbetrieben steht die gewerbliche Vermietung der Sportgeräte, Sporteinrichtungen und Sportanlagen sowie Freizeitanlagen im Vordergrund. Für den Tätigkeitsbereich der gewerblichen Sportbetriebe gibt es keine genormte Bezeichnung.Steht bei einem Sportbetrieb der Unterricht im Vordergrund oder ist der Betrieb eine reine Ausbildungsstätte, bedarf es keiner Gewerbeberechtigung (z.B.: Ballettunterricht, Yoga, etc.).
Freies Gewerbe
- Fitnessbetriebe
Beim Betrieb eines Fitnessbetriebes ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Es bedarf lediglich einer Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Außerdem müssen alle baulichen Anlagen und Einrichtungen der Sportstätte (wie Kabinen, Kästchen, etc.) der Bauordnung entsprechen und der Standort für die Errichtung der Sportstätte geeignet sein.Freies Gewerbe




