Pferdebetriebe
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Vorstellung der Berufsgruppe
Die gewerbliche Vermietung sowie die gewerbliche Einstellung von Pferden benötigt keinen Befähigungsnachweis also keine Prüfung und keine Praxiszeit für die Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Es stehen für den gewerblichen Pferdebetrieb folgende Bezeichnungen unter anderem in Verwendung: Pferdebetrieb, Betrieb eines Reitstalls, Reitclub oder Vermietung von Pferden, Einstellung von Pferden.
Freies Gewerbe
Das Erteilen von Reitunterricht stellt Privatunterricht im Sinne der Gewerbeordnung dar und kann daher nicht als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden. Das Trainieren und Abrichten von Pferden hingegen ist als selbstständige Tätigkeit (freies Gewerbe) anzusehen.
Berufsgruppensprecher
Reitbetriebe
Franz Eckner


